Statuten

Statuten des Rates der Europäischen Weihnachtsbaum- und Schnittgrünproduzenten (beschlossen am 10.2.2009 in Wenzendorf, Deutschland)

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1. Name 
Christmas Tree Growers Council of Europe
Conseil des Producteurs de Sapins de Noël d’Europe
Rat der Europäischen Weihnachtsbaum- und Schnittgrünproduzenten
Die offizielle Abkürzung der Vereinigung lautet in allen Sprachen CTGCE.

2. Adresse der Leitung des CTGCE
Das offizielle Büro des CTGCE befindet sich jeweils am Sitz der Vereinigung in dem Mitgliedsland, das gerade den Vorsitz führt. Name und Adresse des Vorsitzenden befinden sich jeweils auf der Homepage des CTGCE: www.ctgce.com.

3. Ziele
a) die Beseitigung von ungerechten Handelsbedingungen durch Etablierung von fairen und gleichen Bedingungen innerhalb der Europäischen Union für zB Besteuerung und Pflanzenschutzmittelkontrollen etc. Dafür sollte das CTGCE die Fähigkeit haben, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission zu beeinflussen. 
b) die Förderung des Verkaufs von natürlichen Weihnachtsbäumen, um den Markt für diese innerhalb der Europäischen Union auszudehnen. 
c) die Verbesserungen der Qualität natürlicher Weihnachtsbäume zu fördern und Güteklassen zu definieren, um gerechten Handel zu unterstützen. 
d) Regierungen und insbesondere die europäische Kommission zu beeinflussen, um Regelungen einzuführen, die das Bewirtschaften, den Handel und die Vermarktung von natürlichen Weihnachtsbäumen unterstützen und Vorschriften beseitigen, die dies hemmen könnten. Diese Beeinflussung sollte vor allem durch gemeinsame Interventionen bei den jeweiligen Landesvertretungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten erfolgen.

4. Mitgliedschaft im CTGCE 
Alle EU-Länder können im CTGCE vertreten sein. Länder außerhalb der Europäischen Union können im CTGCE mit der Zustimmung einer Mehrheit der Mitglieder ebenfalls vertreten sein. Jedes Land kann im CTGCE von zwei Vertretern repräsentiert werden, die demokratisch von den Weihnachtsbaumproduzenten in jedem Land ausgewählt worden sind. Diese Vertreter müssen Repräsentanten der Landesverbände oder, wenn eine solche nicht vorhanden ist, einer regionalen Vereinigungen sein. Gibt es solche Vereinigungen in einem Land nicht, so können auch einzelne Produzenten des Landes Mitglied werden. Diese Einzelmitglieder haben jedoch keine Stimme im CTGCE.

5. Aufnahme von Mitgliedern 
Alle Mitgliedsaufnahmeanträge unterliegen der Zustimmung des CTGCE, und es wird von den neuen Mitgliedern verlangt, dass sie beweisen, dass die Wahl der Repräsentanten das Ergebnis eines demokratischen Wahlverfahrens der Weihnachtsbaumproduzenten des jeweiligen Landes war. Jedes Land kann zu jeder Zeit aus dem CTGCE austreten, allerdings hat es kein Recht auf Rückzahlung des jährlich im Voraus bezahlten Jahresmitgliedsbeitrages. Das CTGCE kann jeder Zeit die Mitgliedschaft Landes mit 2/3 Mehrheit kündigen.

6. Mitgliedsbeitrag 
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für jedes Land 500 Euro pro Jahr spesenfrei. Der Mitgliedsbeitrag soll am Beginn jedes Jahres nach Aufforderung (Rechnungsstellung) durch den jeweiligen Präsidenten bezahlt werden. Wird nach der zweiten Mahnung noch immer nicht bezahlt, wird eine Mahngebühr von 10% kassiert. Wird nach dreimaliger Mahnung der Mitgliedsbeitrag noch immer nicht bezahlt, so kann ein Mitglied von der Versammlung auch ausgeschlossen werden. Neue Mitglieder müssen den jährlichen Mitgliedsbeitrag des laufenden Jahres nicht bezahlen.

7. Organisation des CTGCE 
Die Leitung des CTGCE obliegt dem Präsidenten und einem Vizepräsidenten, die von den Mitgliedern des CTGCE gewählt werden. Sie müssen verschiedener Nationalität sein und sind für bis zu drei Jahre im Amt, vorausgesetzt, sie werden jedes Jahr wieder demokratisch von der Nation, die sie vertreten, gewählt. Der Präsident muss in jedem Jahr bei der ersten Sitzung in geheimer Wahl bestätigt werden. Bei einer Abwahl des Präsidenten übernimmt der Vizepräsident den Vorsitz. Der Präsident hat das Recht die Sitzungen in seiner Muttersprache zu führen und seine Ausführungen durch einen Dolmetsch ins Englische übersetzen zu lassen. Die Kosten für die Übersetzung bezahlt das CTGCE. Das CTGCE trifft sich mindestens zweimal im Jahr. Die Orte der Treffen werden in den vorhergehenden Sitzungen beschlossen. Eines dieser Treffen sollte in einem Mitgliedsland stattfinden, zu dem dann alle Mitglieder der einzelnen Länderorganisationen eingeladen werden. Das CTGCE diskutiert alle Angelegenheiten, die den Weihnachtsbaummarkt betreffen, einschließlich den Europäischen Weihnachtsbaummarkt, Regelungen, die die Produktion und die Vermarktung von Weihnachtsbäumen beeinflussen, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Qualitätskriterien, Trends in der Kultivierung und der Produktion von Weihnachtsbäumen, Forschungsbedarf usw. Jedes Land hat bei den Sitzungen eine Stimme. Wenn die Stimmen gleich verteilt sind, ist die Stimme des Präsidenten entscheidend. Das Quorum bei jedem Treffen ist durch mindestens einen Repräsentanten der Hälfte der Mitglieder erfüllt. Die Sitzungsprotokolle müssen nur in Englisch an alle Mitglieder ausgeschickt werden. Es gibt verpflichtende Rundschreiben per E-Mail und es hat jedes Mitgliedsland am Beginn des Jahres nach Aufforderung einen Bericht über die Marktsituation (Mengen, Preise, Geschäftsverlauf, Probleme, …) an den Präsidenten zu schicken. Diese Daten werden zu einem Jahresbericht zusammengefasst, der von den Mitgliedern zur Information an die Mitglieder in ihrem Land verwendet werden kann. Das CTGCE kann zu den Treffen jederzeit Experten hin zu wählen, diese haben jedoch keine Stimme bei einer Wahl.

8. Jährliche Treffen 
Das CTGCE wird jedes Jahr ein vertretenes Land dazu einladen, eine Tagung zu organisieren. Das Gastgeberland ist dafür verantwortlich, alle Mitglieder einzuladen. Es wird gehofft, dass die Einladung auch an alle Mitglieder der Landesverbände weitergeleitet wird. Das einladende Land ist verantwortlich für die Finanzierung der Tagung, für die Einhebung einer Tagungsgebühr und für die Beschaffung von geeigneten Unterkünften. Weiters sollte die Tagung ein Fachprogramm mit Besichtigungen in Weihnachtsbaumkulturen beinhalten. Das einladende Land sollte sich außerdem um eine Übersetzung in die wichtigsten europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch …) bemühen. Der Präsident ist über die Vorbereitungen entsprechend zu informieren.

9. Verwaltung 
Der Präsident ist verantwortlich für den Ablauf, die Verwaltung und die finanziellen Kontrollen der Aktivitäten des CTGCE. Der Präsident hat jährlich einen Jahresbericht über die Finanzen des CTGCE zu erstellen.